An Ostern ist nix mit lustig!

Chris Marty

Chris Marty,

15. April 2015
Frauenfeld

An Ostern ist nix mit lustig!

Was im Kanton Zürich erlaubt, ist im Thurgau verboten: Veranstaltungen an hohen Feiertagen wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachtstag. Läden, Kinos, Partylokale, Tankstellen und alle anderen Vergnügungslokalitäten müssen an diesen Tagen geschlossen haben, nicht aber Geschäfte in Bahnhöfen, da diese zum Bundesgebiet gehören. Mit diesem Gesetz gehört der Kanton Thurgau zur absoluten Minderheit in Schweiz! Gehört das Gesetz abgeschafft?

Findige Veranstalter wissen sich mittlerweile zu helfen. Sie lassen ihre Events erst um 24:00 Uhr starten und geniessen dabei beim Publikum grosse Sympathien. Aber nicht alle Gemeinden in unserem Kanton handhaben das Gesetz gleich streng: Weinfelden nimmt es zum Beispiel lockerer als Frauenfeld. Hier wird, bei Missachtung, mit dem Entzug der Öffnungsbewilligung gedroht. 

Ein paar Kilometer weiter westwärts lacht man über den Thurgau: da haben alle Geschäfte, die möchten, Clubs und Kinos auch an hohen Feiertagen geöffnet - und sie sind voll in Thurgauer Hand. Man wandert aus und geniesst andernorts, was hier verboten ist. Zum Leidwesen der Thurgauer Veranstalter, denn diese verlieren an hohen Feiertagen gute Umsätze, ausser man weiss sich zu helfen und öffnet eben erst gegen Mitternacht. 

Die Junge CVP, der junge Flügel der christlichen Volkspartei, will nun mit einem Vorstoss, dem alten Zopf den Garaus machen. Um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, werden Unterschriften gesammelt, denn um dem Vorstoss Gehör zu verschaffen, sind 4000 gültige Unterschriften nötig. Laut Barbara Kern, der Präsidentin der SP Thurgau, habe das Anliegen im Grossen Rat wenig Chancen. Andere Präsidenten teilen diese Meinung, da mit der Lockerung des Verbotes auch das kantonale Ruhetaggesetz auf dem Spiel stehe. Explizit dieses wollen die Initianten aber mit ihrem Vorstoss nicht antasten. 

Bleibt demnach alles wie es ist? Wie ist Ihre Meinung? Soll das Gesetz umgestossen und der restlichen Schweiz angepasst werden oder soll weiterhin ein «Tanzverbot» an hohen Feiertagen herrschen? - Schreiben Sie uns Ihren Kommentar.